Professionell erstellte Jahresabschlüsse stellen nicht nur die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens für das Finanzamt dar, sie liefern auch wertvolle Informationen für weitere Planungen und Investitionen.

Aufbauend auf der durch das Unternehmen selbst oder durch uns durchgeführten Finanzbuchhaltung erstellen wir Jahresabschlüsse für Unternehmen jeglicher Rechtsform.
Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die jeweiligen gesetzlichen Besonderheiten werden ebenso berücksichtigt, wie bestehende Verträge oder betriebsinterne Regularien.
Seit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellen wir getrennte Handels- und Steuerbilanzen, sofern es bei unseren Mandanten erforderlich ist. Wir streben aber weiterhin eine Einheitsbilanz an, damit die Kosten für unsere Mandanten nicht unnötig erhöht werden.
Eine Abschlussbesprechung mit unseren Mandanten, in der steuerliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert werden, ist je nach Größe des Mandanten obligatorisch. Es werden aber auch Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten angesprochen, die unseren Mandanten helfen sollen, ihre Unternehmen besser zu führen.


Themen beim Jahresabschluss

  • Erstellung von Jahresabschlüssen unterschiedlichster Rechtsformen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen Gewerbetreibende und Freiberufler
  • Erstellung umfangreicher und detaillierter Erläuterungsberichte
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen